Die CLP-Verordnung (Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures) – entspricht der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, auch GHS-Verordnung (abgeleitet durch die Implementierung des Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals der Vereinten Nationen in die EU) genannt, ist am 20. Januar 2009 in Kraft getreten.
Ziel der Verordnung
Die Verordnung soll gefährliche Chemikalien identifizieren und ihre Anwender über die jeweiligen Gefahren mit Hilfe von Standardsymbolen- und sätzen auf den Verpackungs-etiketten sowie mit Hilfe von Sicherheitsdatenblättern informieren. Ziel des weltweit harmonisierten Systems ist, das Niveau des Schutzes der menschlichen Gesundheit und der Umwelt einheitlicher, transparenter und vergleichbarer zu machen.
Anwendungsbereiche
Nach Artikel 39 der GHS-Verordnung sind:
- Stoffe, die nach der REACH-Verordnung registrierungspflichtig
- Stoffe (auch Polymere) und Gemische (darunter Legierungen), die als gefährlich einzustufen sind und in Verkehr gebracht werden
der Agentur (ECHA) zur Aufnahme in das Verzeichnis zu melden.