Kosmetik

Kosmetische Rohstoffe

Aufgrund des Tierversuchsverbots, das nicht nur für das Fertigerzeugnis, sondern auch für die Rohstoffe gilt, ist die Erstellung von Rohstoffprofilen oft eine Herausforderung. Dank unserer umfangreichen Expertise in der Stoffsicherheitsbewertung und alternativen Methoden (Stoffgruppen-Analogie, in silico Methoden) können wir Sie bei der Zusammenstellung von toxikologischen Profilen für Ihre Rohstoffe beraten.

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Kosmetische Produkte

Kosmetische Mittel werden unmittelbar auf den menschlichen Körper aufgebracht. Dies erfordert eine detaillierte rechtliche Regelung und Kontrolle zum Schutz des Verbrauchers. Daher gibt es bei kosmetischen Mitteln hohe Anforderungen an die Bewertung der Sicherheit, an die Herstellung sowie Mitteilungspflichten für Hersteller und Importeure.

In der EU Kosmetikverordnung ((EG) Nr. 1223/2009) werden die Verpflichtungen der Hersteller, Importeure und Händler geregelt.

Kurz zusammengefasst: vor der Markteinführung eines kosmetischen Mittels ist eine ausführliche und umfassende Sicherheitsbewertung vorgeschrieben. Hierbei muss die gesundheitliche Unbedenklichkeit des Produktes durch eine toxikologische Beurteilung aller Inhaltsstoffe unter Berücksichtigung der Verwendung belegt werden.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung in der toxikologischen Bewertung von Stoffen und Produkten sind wir Ihr Ansprechpartner für die Umsetzung der EU Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009, sowie der Schweizer Verordnung des EDI über kosmetische Mittel (VKos). Wir begleiten Sie von der Idee bis zur Markteinführung und beraten Sie außerdem bei Fragen rund um die Umsetzung der Guten Herstellerpraxis (Kosmetik-GMP).

Unser Service im Bereich Kosmetik im Überblick:

  • Erstellung von Rohstoffprofilen (z.B. zur Festlegung der maximalen Einsatzkonzentrationen in verschiedenen Produktarten
    • Literaturrecherche
    • Stoffgruppen-Analogie („Read-Across“)
    • in silico Methoden (Quantitative Struktur Wirkungsbeziehung (QSAR) etc.)
  • Kompetente und umfassende Strategieberatung, von der Idee bis zur Vermarktung
  • Prüfung auf Verkehrsfähigkeit (Abgrenzung zu Arzneimitteln, Medizinprodukten, Biozidprodukten; Prüfung auf verbotene/ beschränkt zugelassene Inhaltsstoffe; Konformität mit Naturkosmetik-Kriterien)
  • Beratung bei der Auswahl ggf. erforderlicher Untersuchungen (z.B. Mikrobiologie)
  • Erstellen von Sicherheitsbewertungen gemäß Art. 10 der EG VO 1223/2009
  • Unterstützung bei der Erstellung der Produktinformationsdatei gemäß Art. 11 der EG VO 1223/2009
  • Überprüfun bereits bestehender Sicherheitsbewertungen und Produktinformationsdateien
  • Unterstützung bei der Notifizierung gemäß Art. 13 der EG VO 1223/2009
  • Prüfung der Konformität mit der Guten Herstellungspraxis (Good Manufacturing Practice (GMP)) DIN EN ISO 22716
  • Schulungen zu Themen rund um die Kosmetik

Gern erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot. Wir benötigen dafür die Anzahl und Zusammensetzung der zu bewertenden Produkte. Gruppenbewertungen für mehrere Produkte mit identischer Basisrezeptur sind ebenso möglich.

Für weitere Fragen rund um die Umsetzung der EU Kosmetikverordnung steht Ihnen unsere Spezialistin gern zur Verfügung.

Dr. Jutta Fuhlrott
Dipl. Biochemikerin
European Registered Toxicologist (ERT)

Tel. +49 201 798 70 – 192
Fax +49 201 798 70 – 386
fuhlrott@cfcs-consult.de

Zusätzliche Informationen finden Sie außerdem in unserem CFCS-Fachportal Kosmetik.