Die Durchführung der Risikobewertung der auf den Markt gebrachten Chemikalien,
wurde mit der neuen Gesetzgebung in die Hände der Hersteller, Importeure und nachgeschalteten Anwender gelegt. Die Chemische Industrie verfügt über die Informationen über die hergestellten Stoffe und deren Anwendungen.
Die Verordnung verpflichtet den Registranten, mögliche vom Stoff ausgehende Gefahren für Mensch und Umwelt zu untersuchen und zu bewerten, um einen sicheren Umgang mit chemischen Produkten zu gewährleisten.
Für die Registrierung und Zulassungsanträge werden von der ECHA Bearbeitungs-gebühren erhoben, deren Höhe sich nach Menge des Stoffes, Art des Verfahrens und Größe des Unternehmens richtet. Für Aktualisierungen fallen nur dann Gebühren an, wenn das nächste Mengenband überschritten wird. Inhaltlich-fachliche Ergänzungen
sind jedoch gebührenfrei.
In Abhängigkeit von der Menge und der Gefährlichkeit des Stoffes, sollen alle auf dem Markt vorhandenen Stoffe in Etappen bis zum 31. Mai 2018 registriert werden.
Unser Service:
=> Registrierungsdokumente
=> Registrierung
=> Nachträgliche Vorregistrierung
=> Nachgeschaltete Anwender
=> Portfolio-Check
=> Erweitertes Sicherheitsdatenblatt (eSDS)
=> REACH-Chemiekalienverordnung
=> Was passiert nach der Registrierung?