Nachgeschaltete Anwender

Rollen und Pflichten

Durch die REACH-Implementierung wurden den Unternehmen verschiedene Rollen zugeteilt, die mit verschiedenen Pflichten verbunden sind.
Die wesentlichen Rollen sind:

  • Hersteller
  • Importeure
  • Nachgeschaltete Anwender

Alle Unternehmen, die in ihrer gewerblichen Tätigkeit chemische Stoffe für die Produktion von Erzeugnissen oder Formulierung der Zubereitungen verwendet, sind nach der REACH-Verordnung Nachgeschaltete Anwender.

In der Rolle des Nachgeschalteten Anwenders hat ein Unternehmen folgende Verpflichtungen:

Für alle Akteure unter REACH gilt die Pflicht zum Informationsaustausch. Ziel ist dabei, die Kommunikation in der Lieferkette zu verbessern um Gefahren und Risiken durch den unsachgemäßen Umgang mit Stoffen zu verhindern.

Unser Service:

Check der Einhaltung der REACH und GHS-Verpflichtungen (Post Registration Compliance)

  • IST-Analyse und Beratung zur Pflichterfüllung nach REACH
  • Portfolio-Check (Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse):
    REACH-sicher gemäß nationaler Vollzugsbehörde
  • Analyse der stoffbezogenen Rollen und Pflichten (z. B. Importeuer oder Downstream User)
  • Prüfung Ihrer REACH-Sicherheitsblätter gemäß REACH-Vorgaben zum Arbeits- und Umweltschutz
  • Überprüfung und ggf. Entwicklung von Expositionsszenarien
  • Erstellung von erweiterten Sicherheitsdatenblättern (eSDS)
  • Stoffsicherheitsbeurteilung nach Anhang XII (Downstream User CSR)
  • Analyse der Pflichten in Bezug auf besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC-Stoffe)
  • Einstufung von Zubereitungen gemäß CLP-Verordnung
  • Unterstützung bei der Antragstellung für generische Stoffbezeichnungen (generischer Name)
  • Beratung zur Planung von kosteneffizienten Risikominderungsmaßnahmen (Arbeitsplatz & Umwelt)

=> Portfolio Check