REACH- Chemikalienverordnung

Die Anforderung an die Industrie im Hinblick auf Chemikaliensicherheit und Umwelt-schutz  werden seit Jahren komplexer. Die Einführung der neuen EU-Chemikalienver-ordnung REACH zum 1. Juni 2007 ist ein wichtiger Schritt zu einer einheitlichen Neuregelung auf dem Gebiet der Chemikaliensicherheit.

Welche Unternehmen sind betroffen?

Von REACH betroffen sind alle Unternehmen, die Chemikalien herstellen, importieren oder verwenden.

Importeure und Hersteller sind verpflichtet:

  • zu registrieren, wenn sie mehr als 1 Tonne einer Chemikalie pro Jahr importieren oder herstellen

Anwender (sogenannte “Downstream User”) sind verpflichtet:

  • zu überprüfen, ob die geplante Verwendung im Stoffsicherheitsbericht des Herstellers oder Importeurs enthalten ist
  • zur Informationsweitergabe in beide Richtungen der Lieferkette

=> Was passiert nach der Registrierung?