Was passiert nach der Registrierung?

Hersteller, Importeure und Anwender tragen die Verantwortung für die Sicherheit im Umgang mit Chemikalien. So ist die Aussage der EU-Chemikalienverordnung REACH
und der GHS-Verordnung.

Die Europäische Chemikalien Agentur (ECHA) und zahlreiche nationale Behörden in den Mitgliedsstaaten überwachen die Umsetzung und Einhaltung von REACH und der GHS- Verordnung. Dabei hat die ECHA eine zentrale Rolle bei der Koordination des Vollzugs. Den Vollzug selbst, also die Überwachung der betroffenen Unternehmen in Deutschland übernehmen dabei die Behörden in den Bundesländern.

Die Unternehmen haben die Pflicht, REACH und GHS einzuhalten. Landesbehörden überprüfen in Firmenbesuchen die Einhaltung dieser Pflichten.
Bei Nicht-Einhaltung drohen empfindliche Strafen.


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