A – Authorisation (Zulassung)

Durch das Zulassungsverfahren soll sichergestellt werden, dass die von besonders besorgniserregenden Stoffen (Substances of Very High Concern (SVHC)) ausgehenden Risiken ausreichend beherrscht werden. Längerfristiges Ziel ist es diese Stoffe durch andere Stoffe mit einem günstigeren Risikoprofil zu ersetzen.

Wenn die sogenannten SVHC auf die Liste der zulassungspflichtigen Stoffe aufgenommen werden, dürfen sie ab einem bestimmten Datum nicht mehr verwendet werden, es sei denn für die spezifische Verwendung wurde ein Zulassungsantrag erteilt.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Erstellung eines eigenen Zulassungsantrags oder bei der Kooperation mit anderen Interessenten an einem gemeinsamen Zulassungsantrag. Gerade kleineren Unternehmen ohne eigene Produktsicherheitsabteilung fehlen manchmal die spezifischen Kompetenzen (Toxikologen, Ökotoxikologen, Chemiker), um die eigenen Interessen in solchen Gruppen angemessen zu vertreten. Hier stehen wir Ihnen gerne mit unseren Fachkräften zur Seite.

Unser Service im Bereich Zulassung im Überblick:

Unser Service im Bereich Zulassung im Überblick:

  • Kompetente und umfassende Strategieberatung
  • Erstellung von Argumentationsdokumenten für die Behörden
  • Erstellung von Zulassungsanträgen
  • Unterstützung bei der Erstellung einer Sozio-ökonomischen Analyse
  • Unterstützung bei der Kommunikation mit anderen Antragstellern
  • Unterstützung bei der Kommunikation mit den Behörden