Biozide Wirkstoffe und Biozidprodukte

Biozide werden entwickelt und verwendet, um Schadorganismen abzuschrecken oder unschädlich zu machen. Biozide haben vielfältige Wirkstoffe und Einsatzgebiete, zum Beispiel bei der Desinfektion, als Schutzmittel oder zur Schädlingsbekämpfung.

Wirkstoffe und Biozidprodukte sind vom Gesetzgeber streng geregelt. Die europaweit gültige Biozidprodukt-Verordnung (EU) No 528/2012 verlangt vom Hersteller einigen Einsatz für den Marktzugang: Biozide Wirkstoffe müssen genehmigt werden und Biozidprodukte werden zulassungspflichtig – das ist die Kernaussage der Biozid-Verordnung. Diese Aussage ist einfach und das ist auch das einzig Einfache an den rechtlichen Gegebenheiten bei Bioziden.

Allein für die Aufnahme eines bioziden Wirkstoffes in die Liste genehmigter Wirkstoffe sind umfangreiche Datenanforderungen zu erfüllen und ist viel Hintergrundwissen notwendig. Auch die Zulassung eines Biozidproduktes unter der Biozidproduktverordnung (BPR) erfordert ein komplexes Dossier und umfangreiche Tests. Mögliche Optionen zur Kostenoptimierung zu bewerten erfordert ebenfalls Fachwissen. Neben der Zulassung unter der BPR existiert zudem parallel die sogenannte Übergangsregelung, die innerhalb der EU keiner einheitlichen Vorgabe unterliegt. Für die behandelten Waren gelten daneben eigene Vorschriften. Strenge Regelungen was Etiketten bzw. Labelling und Sicherheitsdatenblatt angeht sind ebenfalls einzuhalten.

Die BPR bietet durchaus auch Vorteile. Zum Beispiel: Europa als einheitlicher Absatzmarkt, Wettbewerbsvorteil durch weniger Konkurrenz (Selektion der Mitanbieter) und hohe Kundenzufriedenheit durch sichere, effiziente Produkte.