Ist Ihr Produkt ein Biozidprodukt oder eine behandelte Ware im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 528/2012? Die Unterscheidung ist oft nicht trivial und auch die jeweiligen Anforderungen zur rechtskonformen Vermarktung in der EU unterscheiden sich deutlich. Oft ist die Stellungnahme einer Behörde notwendig. Für den Vertrieb von behandelten Waren innerhalb der EU gelten außerdem spezielle Vorschriften.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Zuordnung Ihres Produktes und informieren Sie über Maßnahmen zur rechtskonformen Vermarktung. Kontaktieren Sie uns unter biocides@cfcs-consult.de.