REACH

REACH steht für

Registration,
Evaluation,
Authorization and
Restriction of Chemicals,

also für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) ist inzwischen schon seit Juni 2007 – also seit mehr als 11 Jahren – in Kraft. Seither hat sich vieles getan.

Die Industrie hat die Verantwortung für den sicheren Umgang mit Chemikalien übernommen und bis zur ersten Frist 2010 etwa 4300 Stoffe und inzwischen bis zur zweiten Frist 2013 weitere 2998 Stoffe erfolgreich registriert. Die nächste Herausforderung war die rechtzeitige Vorbereitung auf die letzte Frist in 2018. Bis Juni 2018 wurden 21551 Stoffe in der EU registriert.

140605_CFCS-Homepage_REACH-AbbildungAuch bei dem „E“ in REACH, der Evaluierung und Bewertung, hat sich in der Zwischenzeit viel getan. Bis 2012 hat ECHA fast 600 Testvorschläge und 350 Dossiers bewertet. Nur ein Drittel der Dossiers wurde nicht beanstandet. Im Jahr 2017 wurden 222 Dossiers bewertet und für 151 Dossiers die Nichterfüllung der Anforderung festgestellt. Kritikpunkte waren hierbei hauptsächlich die Beschreibung der Stoffidentität, die Anwendung von „Read-Across“ sowie die Qualität der Stoffsicherheitsbeurteilung. Darüber hinaus empfiehlt die ECHA die Dossiers stets zu aktualisieren. Gerade durch die Umstellung von IUCLID 5 auf IUCLID 6 sind hier ‚updates‘ der Dossiers zu empfehlen.

Für die Vermarktung und Verwendung von Stoffen, die sich aufgrund ihrer gefährlichen Eigenschaften als besonders besorgniserregend herausgestellt haben, muss eine Zulassung (Authorization) beantragt werden. Den Zulassungsantrag können sowohl Hersteller und/oder Importeure, als auch nachgeschaltete Anwender stellen.

Für Stoffe, die ein unannehmbares Risiko für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt bergen, können die Herstellung, das Inverkehrbringen oder die Verwendung beschränkt oder verboten werden. Vorgeschlagen werden können die Beschränkungen durch einen Mitgliedsstaat oder, auf Ersuchen der Europäischen Kommission, durch die ECHA. Danach können innerhalb von sechs Monaten von jedem Anmerkungen eingereicht werden.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung sind wir Ihr Ansprechpartner für die Umsetzung der EU REACH Verordnung (EG) Nr. 1907/2006. Wir begleiten Sie von der Feststellung Ihrer Pflichten bis zur erfolgreichen Registrierung Ihrer Stoffe und auch darüber hinaus im Kontakt mit der ECHA oder nationalen Behörden. Sie entscheiden, ob wir Sie nur in einzelnen Belangen unterstützen oder ob wir den gesamten Prozess für Sie übernehmen.

Unser Service im Bereich REACH im Überblick:

  • Kompetente und umfassende Strategieberatung (Betroffenheitsanalyse)
  • Anfragedossiers (Inquiry)
  • Nachträgliche Vorregistrierung
  • Registrierdossiers (technisches Dossier und Stoffsicherheitsbericht)
  • Updates bisher eingereichter Dossiers
  • Zulassungsanträge
  • Expositionsszenarien
  • Expositions- und Risikobewertung
  • Managementaufgaben
  • Behördenkommunikation
  • Expertengutachten

Gern erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.

Für weitere Fragen rund um die Umsetzung der EU REACH Verordnung stehen Ihnen unsere Spezialisten gern zur Verfügung:

Nico Adler
Dipl.-Biol., MSc
Environmental Protection and Management

Tel. +49 201 79870 – 194
Fax +49 201 79870 – 386
adler@cfcs-consult.com