Im Gegensatz zum Zulassungsverfahren wird das Beschränkungsverfahren ausschließlich von Behördenseite initiiert. Entweder ein Mitgliedsstaat oder die ECHA reicht ein Beschränkungsdossier ein. Betroffene Firmen haben jedoch während der Kommentierungsphase die Möglichkeit, Informationen oder Einwände an die Behörden weiterzugeben. Wir helfen Ihnen gerne auch hierbei Ihre Interessen zu vertreten und übernehmen die Kommunikation mit den Behörden.