Biozide werden entwickelt und verwendet, um Schadorganismen abzuschrecken oder unschädlich zu machen. Biozide haben vielfältige Wirkstoffe und Einsatzgebiete, zum Beispiel bei der Desinfektion, als Schutzmittel oder zur Schädlingsbekämpfung.
Wirkstoffe und Biozidprodukte sind vom Gesetzgeber streng geregelt. Die europaweit gültige Biozidprodukt-Verordnung (EU) No 528/2012 verlangt vom Hersteller einigen Einsatz für den Marktzugang: Biozide Wirkstoffe müssen genehmigt werden und Biozidprodukte werden zulassungspflichtig – das ist die Kernaussage der Biozid-Verordnung. Diese Aussage ist einfach und das ist auch das einzig Einfache an den rechtlichen Gegebenheiten bei Bioziden.
Die BPR bietet durchaus auch Vorteile. Zum Beispiel: Europa als einheitlicher Absatzmarkt, Wettbewerbsvorteil durch weniger Konkurrenz (Selektion der Mitanbieter) und hohe Kundenzufriedenheit durch sichere, effiziente Produkte.