Für Neustoffe oder nicht vorregistrierte Stoffe müssen potentielle Registranten zuerst bei der ECHA anfragen, ob für diesen Stoff schon eine Registrierung eingereicht worden ist.
Der kritischste Punkt bei der Erstellung von Anfragedossiers ist die Information zur genauen Identifizierung des Stoffes. Da im Gegensatz zu den Registrierungsdossiers, von denen nur 5% von der ECHA geprüft werden, jedes Anfragedossier von ECHA-Experten inhaltlich geprüft wird, führt dieses erfahrungsgemäß fast immer zu Rückfragen. In über der Hälfte aller Anfragedossiers stellt die ECHA Mängel fest.
Aufgrund unserer Erfahrung können wir Ihnen, vor allen Dingen bei Stoffen, die aufgrund ihrer variablen Zusammensetzung (UVCB) schwierig zu identifizieren sind, helfen, ein adäquates Anfragedossier zu erstellen.
Unser Service im Bereich Inquiry:
Beratung zur Benennung von Stoffen im Rahmen von REACH
Beratung zur Angabe der Stoffidentität in IUCLID 6
Erstellung und Einreichung eines Anfragedossiers über REACH-IT